BVS Publikationen
Zu den zentralen Aufgaben jeder Freizügigkeitseinrichtung gehören im Rahmen der Sicherstellung des Erhalts des Vorsorgeschutzes die Risikoaufklärung, die Beurteilung der Risikofähigkeit des Versicherten sowie die Einhaltung der Voraussetzungen für Anlageerweiterungen. Der Versicherte geniesst bei seinen Anlageentscheiden grosse Autonomie. Anlagen ausserhalb seiner Risikofähigkeit widersprechen jedoch dem Vorsorgezweck und sind nicht zulässig.
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Umsetzung der Weisungen 01/2021 der OAK BV aus Sicht der Aufsicht - Transparente Tools für die Führungsorgane:
Die Weisungen 01/2021 der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK) wollen die Anforderungen an die Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb klären. Damit wird das Ziel verfolgt, die für die Führungsorgane und Aufsichtsbehörden notwendigen Informationen über Risiko- und Entscheidungsstrukturen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) einheitlich vorliegen zu haben.
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Aufsichtspraxis der BVS Zürich - Risikoorientierte Führung und Überwachung. Der Gesetzgeber hat dem obersten Organ einer Vorsorgeeinrichtung eine ausserordentlich umfassende Führungsverantwortung mitgegeben, den Direktaufsichtsbehörden einen ebenso umfassenden Überwachungsauftrag.
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Rentenverpflichtungen aus der Aufsichtsperspektive - Solidaritäten und Übertragungen: In einer Vorsorgeeinrichtung gehören Aktiv-Versicherte und Rentner zusammen. Bei Arbeitgebern kann aus unterschiedlichen Gründen das Bedürfnis entstehen, den Rentnerbestand von den Aktiven zu separieren. Diese Absicht entspricht nicht dem Wesen der beruflichen Vorsorge und den Vorgaben von Gesetz und Vertrag.
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Wohlfahrtsfonds - Handlungsmöglichkeiten im Lichte der Coronakrise: Wohlfahrtsfonds bilden eine wichtige Stütze für ihre Destinatäre, in "normalen" wie in Krisenzeiten. Sie dienen primär der Verbesserung der beruflichen Vorsorge, wo sich ihnen ein weites Handlungsfeld eröffnet.
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Ein allgemeiner Kontakt zwischen Vorsorgeeinrichtung und Aufsichtsbehörde kann über die Geschäftsführung und Verwaltung erfolgen. Oftmals ist aber ein zusätzlicher, direkter Austausch zwischen Aufsichtsbehörde und Stiftungsrat zielführend oder sogar unabdingbar. Beide Seiten nehmen damit ihre gebotene Sorgfalt und Verantwortung wahr.
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Ein gutes Zusammenspiel zwischen den Direktaufsichtsbehörden und der Oberaufsichtkommission ist entscheidend für die 2. Säule. Eine Diskussion darüber, wer in diesem Zusammenspiel wie vorgeht, wie Weisungen entstehen und ob die aktuelle Situation spezielle Schritte erfordert.
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Der Auftrag der Aufsichtsbehörde ist im Gesetz (Art. 62 BVG) umschrieben. Sie wacht darüber, dass Pensionskassen, Revisionsstellen und Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird.
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Roger Tischhauser, der neue Präsident der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, möchte die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden stärken, auch in Bezug auf die klassischen Stiftungen.
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Sichere Renten und zweckgerichtete Stiftungsfuhrung. Darüber wachen 8 kantonale und regionale Aufsichtsbehörden. Die BVS Zürich ist die grösste ihrer Art. Germäss Direktor Roger Tischhauser gründet ihre führende Rolle «in der strategischen Ausrichtung der Risiko- und Dialogorientierung». Anker für die Qualität ist ein SQS-zertifiziertes Managementsystem.
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Wie bei den Vorsorgeeinrichtungen steht auch bei Freizügigkeitseinrichtungen die Sicherheit der Vorsorgegelder im Vordergrund. Die Freizügigkeitseinrichtungen sind verpflichtet, die Risikofähigkeit jeder versicherten Person abzuklären.
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