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Renten der beruflichen Vorsorge müssen ein biometrisches Risiko abdecken. Eine zeitlich begrenzt ausbezahlte Altersrente ohne Langleberisiko ist nicht zulässig.
Tristan Imhof (BVS Zürich) / Barbara Koch Houji (BVS Zürich), Zeitrente mit Rückgewähr, Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 12/2020
Artikel Zeitrente mit Rückgewähr [PDF, 566.64 KB]
Ein allgemeiner Kontakt zwischen Vorsorgeeinrichtung und Aufsichtsbehörde kann über die Geschäftsführung und Verwaltung erfolgen. Oftmals ist aber ein zusätzlicher, direkter Austausch zwischen Aufsichtsbehörde und Stiftungsrat zielführend oder sogar unabdingbar. Beide Seiten nehmen damit ihre gebotene Sorgfalt und Verantwortung wahr.
Norbert Eberle (BVS Zürich), Zusammenarbeit des Stiftungsrats mit der Aufsicht, Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 6/2020
Artikel Zusammenarbeit des Stiftungsrats mit der Aufsicht [PDF, 287.19 KB]
Ein gutes Zusammenspiel zwischen den Direktaufsichtsbehörden und der Oberaufsichtkommission ist entscheidend für die 2. Säule. Eine Diskussion darüber, wer in diesem Zusammenspiel wie vorgeht, wie Weisungen entstehen und ob die aktuelle Situation
Interview mit Vera Kupper Staub und Roger Tischhauser, Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 5/2020
Der Auftrag der Aufsichtsbehörde ist im Gesetz (Art. 62 BVG) umschrieben. Sie wacht darüber, dass Pensionskassen, Revisionsstellen und Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird.
Roger Tischhauser (Direktor BVS Zürich), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 5/2020
Artikel Die Direktaufsicht im Dialog mit den Pensionskassen [PDF, 1.55 MB]