Menu
In einer Vorsorgeeinrichtung gehören Aktiv-Versicherte und Rentner zusammen. Bei Arbeitgebern kann aus unterschiedlichen Gründen das Bedürfnis entstehen, den Rentnerbestand von den Aktiven zu separieren. Diese Absicht entspricht nicht dem Wesen der beruflichen Vorsorge und den Vorgaben von Gesetz und Vertrag.
Norbert Eberle (BVS Zürich) / Jesús Pérez (BVS Zürich), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 02/2022
artikel-rentenverpflichtungen-solidaritaten.pdf [PDF, 479.98 KB]