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Zu den zentralen Aufgaben jeder Freizügigkeitseinrichtung gehören im Rahmen der Sicherstellung des Erhalts des Vorsorgeschutzes die Risikoaufklärung, die Beurteilung der Risikofähigkeit des Versicherten sowie die Einhaltung der Voraussetzungen für Anlageerweiterungen. Der Versicherte geniesst bei seinen Anlageentscheiden grosse Autonomie. Anlagen ausserhalb seiner Risikofähigkeit widersprechen jedoch dem Vorsorgezweck und sind nicht zulässig.
Dominique Patrick Schneylin (BSABB Basel) / Giovanni Volpe (BVS Zürich), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 01/2023
Artikel Wahlfreiheit im Rahmen des Vorsorgezwecks [PDF, 495.8 KB]
Die Weisungen 01/2021 der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK) wollen die Anforderungen an die Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb klären. Damit wird das Ziel verfolgt, die für die Führungsorgane und Aufsichtsbehörden notwendigen Informationen über Risiko- und Entscheidungsstrukturen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) einheitlich vorliegen zu haben.
Norbert Eberle (BVS Zürich) / Sarah Rosenthal (BVSA Aargau), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 05/2023
artikel-transparente-tools-fur-die-fuhrungsorgane.pdf [PDF, 117.42 KB]
Der Gesetzgeber hat dem obersten Organ einer Vorsorgeeinrichtung eine ausserordentlich umfassende Führungsverantwortung mitgegeben, den Direktaufsichtsbehörden einen ebenso umfassenden Überwachungsauftrag.
Marek Ondraschek (BVS Zürich) / Gabriele Schmid (BVS Zürich), Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 12/2023
Artikel Risikoorientierte Führung und Überwachung [PDF, 146.41 KB]