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01.07.2024

Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen: Praxisänderung des Kantonalen Steueramts Zürich

Das Kantonale Steueramt Zürich hat grundlegende Änderungen in der Praxis zur Steuerbefreiung gemeinnütziger Stiftungen beschlossen. Darüber haben wir mit Schreiben von Anfang März 2024 informiert. Ziel der BVS ist es, zur Stärkung des Stiftungssektors einheitliche und klare Vorgaben zur Umsetzung der Praxisänderung zu erlassen. Auf unserer Homepage finden Sie daher ein Merkblatt, welches die wichtigsten Fragen rund um die Praxisänderung beantwortet, sowie zwei Mustervergütungsreglemente.

Informationsschreiben, Merkblätter und Mustervergütungsreglemente (Abschnitt "Vergütungen"):

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