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24.06.2024
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht beizutreten. Die neue Aufsichtsbehörde ist eine Reaktion auf die veränderte Stiftungslandschaft. Sie sorgt für eine zeitgemässe und risikoorientierte Aufsicht und stärkt gleichzeitig das dezentrale Aufsichtssystem.
mm-rr-ji_bsag-2024.pdf [PDF, 98.56 KB]