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08.01.2015
Die Gebührenordnung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) wurde durch einen Tarif für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt. Dieser Tarif erlaubt es der BVS, den gesetzlichen Auftrag der Aufsicht über diese Vorsorgeeinrichtungen kostendeckend wahrzunehmen. Die Neuerung trat per 1. Januar 2015 in Kraft.