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17.03.2011

Neuorganisation der BVG- und Stiftungsaufsicht

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat ein neues Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht vorgelegt. Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Umwandlung des heutigen Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt namens «BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS)». Dieser Schritt ist wegen einer Änderung des Bundesrechts erforderlich.

Die kantonalen Aufsichtsbehörden werden künftig zudem nicht nur die im Kanton tätigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch die gesamtschweizerisch tätigen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Zürich beaufsichtigen.

Der Bund plant, die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen per 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Der Kanton Zürich muss die Organisation der neuen selbständigen Anstalt bis dahin abgeschlossen haben.

Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Aktuelle Rubrik: Aktuell