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Formulare

Expertenbestätigung Reglemente

Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die BVS nur die Originalbestätigung für die Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge, wie sie auf der Homepage der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV (www.oak-bv.admin.ch) zu finden ist, akzeptieren kann! Dies gilt für die folgenden Formulare:
- «Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2»
- «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG»

Registrierung

Berichterstattung / Fristerstreckung

Unterdeckung und Sanierung

Aufhebung von Vorsorgeeinrichtungen / Fusion