Als von der BVS beaufsichtigte Einrichtung können Sie uns ihre Unterlagen für die meisten Geschäftsprozesse elektronisch einreichen.
Falls Sie den Upload zum ersten Mal benutzen, lesen Sie zuvor bitte das Merkblatt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Format: PDF, kommentier- und druckbar, ohne Passwortschutz
- Digital signierte Dokumente (PDA-Format) müssen gültig und validiert sein, zusätzlich ist ein veränderbares PDF-Dokument wie oben beschrieben zu liefern
- Selbst eingescannte Dokumente in guter Qualität (OCR-Erkennung, Auflösung, Kontrast)
- Pro Upload max. 5 Dokumente à je 15 MB
- Pro Geschäft bitte vollständigen Dokumentensatz hochladen
Zwingend physisch einzureichende Dokumente
In folgenden Fällen müssen Sie die Dokumente zwingend physisch per Post einreichen, eine digitale Unterschrift genügt hierfür nicht:
- Urkunden: Original unterzeichnete Stiftungsurkunden zur Genehmigung der Änderung
- Fusionen: Genehmigungsfähige, original unterzeichnete Fusionsunterlagen:
Fusionsvertrag, Fusionsbericht, Fusionsbilanzen, Prüfberichte der Revisionsstellen und Experten für berufliche Vorsorge, Fusionsbeschluss (Stiftungsratsprotokoll)
- Verfahren: Unterlagen im Zusammenhang mit Aufsichtsbeschwerden, Anzeigen und Teilliquidations-Überprüfungsbegehren
- Neugründungen: Vorprüfungsunterlagen für die Neugründung einer Stiftung